Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sie und ich – wir sind ein gutes Team. Auch weil wir von Beginn weg Tacheles reden.
So ist alles klar
Die AGB regeln die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und Kas deSIGN als Auftragnehmer. Hat der Auftraggeber die AGB vor Auftragserteilung erhalten, sind sie bei Auftragserteilung gültig und integrierter Bestandteil des Auftrages. Gemeinsam können der Auftraggeber und Kas deSIGN Anpassungen schriftlich beschliessen.
• Die AGB als PDF-Datei •
GRUNDSÄTZE
1. Leistungen von Kas deSIGN, Inh. Karin Sommerhalder
Kas deSIGN erbringt innerhalb der Auftragsabwicklung diverse gestalterische, organisatorische und administrative Leistungen. Für zusätzliche Leistungen wie Text, Fotografie, Produkt- und Formgestaltung arbeitet Kas deSIGN nach den Richtlinien der einschlägigen Berufsverbände.
2. Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis
Kas deSIGN führt die beauftragten Arbeiten sorgfältig und verantwortungsbewusst aus. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, ihr anvertraute Informationen und für den Auftraggeber erarbeitete Studien vertraulich zu behandeln.
3. Urheberrecht
Die Urheberrechte an allen von Kas deSIGN geschaffenen Werken in Grafik und Text (Konzepte, Skizzen, Entwürfe usw.) gehören Kas deSIGN. Über diese Rechte verfügt die Schöpferin gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992.
Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Auftraggeber das Einverständnis von Kas deSIGN einholen muss, wenn er die betreffenden Werke ausserhalb des vereinbarten Zwecks verwenden will. Änderungen – auch an einzelnen Elementen der Werke – darf der Auftraggeber nur mit Einverständnis von Kas deSIGN vornehmen. Kas deSIGN ist berechtigt, ihre Urheberschaft zu bezeichnen.
4. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang
Nach vollständiger Begleichung des Honorars (Leistung und Nutzungsrechte) gehen die nötigen oder vereinbarten Nutzungsrechte an den Grafik-/Textwerken von Kas deSIGN auf den Auftraggeber über. Der Umfang der erlaubten Nutzung ergibt sich aus dem Zweck der vereinbarten Leistung. Die geschaffenen Werke oder Teile davon, die dem Auftraggeber übergeben werden, dürfen folglich nur im Rahmen dieses Zwecks genutzt werden.Die Herausgabe von Rohdaten an den Auftraggeber durch Kas deSIGN ist ausgeschlossen. Eine erweiterte Nutzung der Werke sowie die Herausgabe von Rohdaten können neu verhandelt werden. Vom Auftraggeber ist beides entsprechend zu vergüten.
5. Widerrechtliche Nutzung
Die widerrechtliche Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks von Kas deSIGN verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung einer Konventionalstrafe von CHF 10 000.–. Die Geltendmachung eines Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
6. Gewährleistung
Erhält Kas deSIGN zur Erfüllung ihres Auftrags vom Auftraggeber Werke Dritter zur Verwendung, Bearbeitung, Anpassung oder Umgestaltung (beispielsweise Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.), geht sie davon aus, dass ihm die Berechtigung an diesen Werken vorliegt und sie dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt. Unterlässt es der Auftraggeber, Kas deSIGN über fehlende Rechte an Werken Dritter zu informieren, hält der Auftraggeber Kas deSIGN in jeder Hinsicht schadlos.
7. Externe Zulieferung
Im Rahmen des Auftrags und auf Rechnung des Auftraggebers veranlasst Kas deSIGN Leistungen Dritter, die für Entwurfsarbeiten und zur Realisierung des beauftragten Projektes benötigt werden. Für diese Drittarbeiten liegt dem Auftraggeber eine Offerte vor, die er bewilligt, bevor Kas deSIGN Leistungen beauftragt (ausgenommen sind Reprografie-/Kopierservices. Diese werden über die Spesenabrechnung vom Auftraggeber an Kas deSIGN rückvergütet).
8. Aufbewahren von Unterlagen
Kas deSIGN ist verpflichtet, Unterlagen, Reinzeichnungen usw. für die Dauer von einem Jahr nach Fertigstellung bzw. Ablieferung an ihrem Geschäftssitz aufzubewahren. Darüber hinaus ist sie ohne schriftliche Weisung des Auftraggebers von der weiteren Aufbewahrung befreit. Sollen Unterlagen länger aufbewahrt werden, sind die Bedingungen separat zu vereinbaren. Speichermedien können von Kas deSIGN anteilsmässig verrechnet werden.
9. Belegexemplare
Von allen produzierten Arbeiten – Nachdrucke inklusive – sind Kas deSIGN unaufgefordert 10 einwandfreie Belege (oder eine angemessene Zahl bei wertvollen Stücken) zu überlassen. Kas deSIGN hat das Recht, diese Belege als Leistungsnachweis zu verwenden und zu veröffentlichen.
HONORAR
10. Auftragsvorbesprechung
In der Regel ist die erste Besprechung für einen Gestaltungsauftrag kostenfrei.
11. Richtofferte und Honorarabrechnung für Gestaltungsaufträge
Grundlage für die Richtofferte und die Honorarabrechnung ist das SGD-Honorarsystem – der daraus resultierende Stundenansatz von Kas deSIGN basiert auf Betriebs- und Aufwandkosten. Anhand Zeitaufwand und Stundenansatz aller Leistungspositionen (Entwurf, Reinzeichnung, Projektberatung, -umsetzung und -koordination) berechnet Kas deSIGN das Honorar. Mehraufwand auf Grund veränderter Vorgaben während eines laufenden Projektes oder zusätzlich beauftragter Arbeiten weist Kas deSIGN in der Abrechnung gesondert aus.
12. Reduktion oder Annullierung des Auftrags
Annulliert oder reduziert der Auftraggeber einen erteilten Auftrag, hat Kas deSIGN Anrecht auf:
a Verrechnung ihrer bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis),
b Verrechnung ihrer Unkosten und der eventuellen Vorleistungen Dritter,
c Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden.
Bei Annullierung des Auftrags hat Kas deSIGN das Recht, ihre bisher geleistete Arbeit anderweitig zu verwenden – die Nutzungsrechte verbleiben vollumfänglich bei Kas deSIGN.
13. Abrechnung
Kas deSIGN erstellt die Abrechnung auf der Grundlage der Richtofferte und der erfolgten Leistungen.
14. Zahlungsbestimmungen
In der Regel stellt Kas deSIGN bei Auftragserteilung eine Akonto in Rechnung, deren Zahlungsfrist beträgt 10 Tage. Fakturen von Kas deSIGN sind (ohne Abzug) innert 15 oder 30 Tagen zu bezahlen (Zahlungsfrist gemäss Faktur). Nach Rücksprache mit dem Auftraggeber sind auch kürzere Zahlungsfristen möglich. Kas deSIGN akzeptiert keine Ratenzahlungen – ausgenommen, der Auftraggeber bespricht sich VOR Auftragserteilung mit Kas deSIGN.
Offene Fakturen mahnt Kas deSIGN mündlich oder schriftlich einmal. Begleicht der Säumer die Forderung nicht innert Frist, übergibt Kas deSIGN das Inkasso und das Rechtsvorgehen an Dritte. Sämtlicher finanzieller und administrativer Aufwand von Kas deSIGN und dem Inkassounternehmen (Mahngebühren und Verzugszinsen inklusive) werden dem Säumer belastet.
15. Honorarstreitigkeiten
Sowohl dem Auftraggeber wie auch Kas deSIGN steht zur Überprüfung beanstandeter Forderungen und zur Beurteilung von Honorarstreitigkeiten die Rechtsberatung SGD zur Verfügung.
RECHTLICHES
16. Anwendbares Recht
Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Kas deSIGN unterstehen schweizerischem Recht. Soweit die Geschäftsbedingungen von Kas deSIGN nichts Abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in Art. 394 ff. über den einfachen Auftrag.
17. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Kas deSIGN